Arbeitsschutz in der Pandemie

18.02.2021

Regelungen für alle Arbeitgeber bis zum 15.3.2021

Seit dem 27.01.2021 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für alle Unternehmen in Deutschland – befristet bis zum 15.03.2021.

Unternehmen unterliegen ab sofort weiter verschärften Regeln, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Unternehmen müssen nun vermehrt Homeoffice anbieten. Lesen Sie mehr im B.A.D.-Newsletter:

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