Elektronische AU-Bescheinigung entlastet Arbeitgeber
19.03.2022
Neues Meldeverfahren ab 1. Juli 2022
Eine elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ist seit 1.1.2022 verpflichtend, ab 1.7.2022 fordernd Arbeitgeber AU-Bescheinigung bei den Krankenkassen an. Es verspricht weniger Bürokratie, weniger Aufwand und weniger Konflikte. Arbeitgeber können das neue Verfahren schon jetzt testen!
Folgende Daten bekommen Arbeitgeber von der Krankenkasse gemeldet:
- Geschlecht
- Name, Vorname
- Versichertennummer
- AU-Beginn laut Arbeitgeber
- AU-Beginn laut Krankschreibung
- voraussichtliches Ende der Krankschreibung
- Feststellungsdatum der Krankschreibung
- Kennzeichen für Fehlermeldung (1 – Krankenkasse ist zuständig, 4 – Krankschreibung liegt nicht vor)
- Arbeitsunfall (ja oder nein)
- D-Arzt eingeschaltet (ja oder nein)
- Sonstiger Unfall (ja oder nein)
- Bescheinigungsart (Erst- oder Folgebescheinigung)
- bei stationärem Aufenthalt – Aufnahmetag, voraussichtliche Dauer der stationären Behandlung
Erfahren Sie mehr über die elektronische AU-Bescheinigung im Newsletter der BKK VBU oder auf der Seite des GKV Spitzenverbandes.